Datenschutz und Cookies im täglichen Leben

Die derzeit gültige Datenschutz-Grundverordnung der europäischen Union regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten unter strenger Kontrolle. Hierzu trat die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) trat nach zweijähriger Übergangsfrist in Kraft. Im Schwerpunkt greifen hier Cookie-Hinweise nahezu auf jeder Webseite weiter um sich. Heute existiert kaum ein Webauftritt, bei dem nicht gleich beim Öffnen der Startseite ein Banner aufpoppt. Meist wirkt dies eher störend, da dieser meist die Inhalte der Seite unkenntlich macht und gar überdeckt

Was sind Cookies?

Cookies sind zum Einsatz für grundsätzliche Funktionen der Website notwendig und auch nützlich. Außerdem werden Cookies für die Analyse der Webseiten verwendet. Leider haben Cookies nach wie vor einen schlechten Ruf. Durch diese kleinen Datenpakete benutzen die werbetreibenden Internetnutzer diese über viele Webseiten hinweg und legen individuelle Profile an. Damit wird gezielt personalisierte Werbung angezeigt. Neben den Informationen zur Hard- und Software können Cookies auch solche Informationen beinhalten, die einen Internet-Besucher identifizieren können. Hier ist dann der Datenschutz, der dieses Vorgehen regelt interessant.

Mit diesen Cookie-Hinweisen müssen sich also alle Websiten-Betreiber informieren, die auf ihrer Webseote mehr bieten als nur die reinen Informationen. Cookies sind eigentlich nur Textdateien, die der Webbrowser auf dem Computer des jeweiligen Nutzers speichert. Besucht ein Internetnutzer eine Website das erste Mal, wird ein entsprechender Cookie im Browser meist recht groß angezeigt und angelegt. Zu diesen Daten gehört vor allem eine zufällig generierte Nummer, über die die Website den Nutzer später wiedererkennt, wenn er diese ein zweites Mal aufruft.
Cookies speichern alle Einstellungen, die der Nutzer auf der Website getätigt hat. Hierzu gehören auch die Einstellungen zur Sprache. Außerdem legen Cookies auch Informationen ab, welche Unterseiten der Nutzer angeklickt oder welche Begriffe er in eine vorhandene Suchmaske eingegeben hat.
Auch vor dem Verwenden von entsprechenden Analysewerkzeugen wie zum Beispiel Google Analytics oder auch Werbetrackern muss daher vorab eine Einwilligung geholt werden. Auf diese Rechtsgrundlagen muss sich der Internetbetreiber berufen, wenn der Einsatz von Cookies notwendig ist.

Rechtsgrundlagen für Cookies

Für die Verwendung von Cookies muss ein sogenannter Erlaubnistatbestand nach Artikel 6 DSGVO vorliegen. Online-Kennungen, über welche Nutzer identifiziert werden, einschließlich der personenbezogene Daten sind für Datenschutz-Anwendung relevant. Für den Datenschutz unwichtig sind technisch nötige Cookies, die keine Wiedererkennung eines Webseitennutzers ermöglichen. Der Betreiber der jeweiligen Website kann die Einwilligung der Webseitennutzer direkt einholen. Eine andere Möglichkeit ist es sich auf die Erfüllung eines definierten Vertrages und die Rechtsgrundlage zu berufen. Hierzu zählt auch die Direktwerbung. Die meisten Betreiber von Webseiten waren mit in Kraft Treten der neuen DSGVO im Mai 2018 recht guter Dinge, dass die Marketing-Cookies weiterhin genutzt werden können. Auch die Cookies zur Webseitenanalyse waren nicht weiter relevant.

Hier kannst du dich über den Cookie Consent informieren.

Rechtsgrundlagen und Funktionsweisen von Cookie-Hinweisen

Nachdem die neue DSGVO in Kraft getreten war musste ein entsprechendes Einverständnis zum Einsatz von Mechanismen zum Tracking beschlossen werden. Dies gilt besonders bei der Erstellung von Profilen des Nutzers.

Quellen:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Rechtsgrundlagen-und-Funktionsweisen-von-Cookie-Hinweisen-4430026.html
https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/eugh-urteil-zum-cookie-hinweis/7399374.html#Muss_sich_nach_dem_EuGH-Urteil_jeder_Website-Betreiber_mit_dem_Thema_Cookie-Hinweis_befassen

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